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Zusammenlagerungs-Check

Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

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Vanadium(IV)-chlorid



Vanadium(IV)-chlorid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Chloride. Sie liegt in Form einer instabilen, nicht brennbaren, rötlich braunen Flüssigkeit mit stechendem Geruch vor. Bei Einwirkung von Licht oder Luftfeuchtigkeit zersetzt sie sich unter Bildung von Chlorgas bzw. Chlorwasserstoff. Wikipedia

Stoffdaten

CAS-Nummer :

7632-51-1

UN/NA/DOT/IMO-Nummer:

Keine Angabe

Flammpunkt:

Keine Angabe

Siedepunkt:

Keine Angabe

Lagerklasse:

Quellen:

Zusammenlagerungstabelle

In dieser Tabelle ist die Lagerklasse 8B hervorgehoben. Die Tabelle enthält Aussagen, ob eine Zusammenlagerung mit anderen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt ist, Zusammenlagerungsverbote oder Einschränkungen der Zusammenlagerung zu beachten sind. Sie basiert auf der TRGS 510: 7.2.

LGK 13
12
11
10
8B
8A
7
6.2
6.1D
6.1C
6.1B
6.1A
5.2
5.1C
5.1B
5.1A
4.3
4.2
4.1B
4.1A
3
2B
2A
1
1                         
2A                        
2B                       
3                      
4.1A                     
4.1B                    
4.2                   
4.3                  
5.1A                 
5.1B                
5.1C               
5.2              
6.1A             
6.1B            
6.1C           
6.1D          
6.2         
7        
8A       
8B      
10     
11    
12   
13  

  Separatlagerung ist erforderlich.
  Zusammenlagerung ist erlaubt.
  Die Zusammenlagerung ist nur eingeschränkt erlaubt.